Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4g BDSG

1.Verantwortliche Stelle
FirmaHüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
HandelsregisterAmtsgericht Duisburg HRB 4716
StraßeEhinger Str. 200
Postleitzahl / Ort47259 Duisburg
Telefon(0203) 999-01
Telefax(0203) 999-4411
E-Mail
Internet-Adressehttp://www.hkm.de

2.

Vertretung

2.1

Geschäftsführung:
Vorname NameDr. Clemens Stewing
Vorname NamePeter Gasse
Vorname NameDr. Rolf Höffken

2.2

Leitung der Informationstechnik:
Vorname NameGerhard Batiajew

3.

Angaben zur Person der/des Datenschutzbeauftragten
Vorname NameMartin Bolle

4.

Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
Die Hüttenwerke Krupp Mannesmann zählen zu den führenden europäischen Herstellern von Stahl-Vormaterial für die Erzeugung von Stahl-Flachprodukten und Stahl-Rohren. Der Produktionsprozess erstreckt sich von der Roheisenproduktion, einschließlich Kokerei und Sinteranlage, über die Rohstahlerzeugung bis hin zur Herstellung von Brammen und Rundstahl im Stranggießverfahren.

Mit ca. 3150 Mitarbeitern erzeugen die Hüttenwerke rd. 5,6 Mio. Jahrestonnen Stahl-Vormaterial, das ausschließlich an die Gesellschafter Thyssen Krupp Steel Europe AG, Mannesmannröhren-Werke GmbH und Vallourec & Mannesmann Tubes S.A.S. zur Weiterverarbeitung in Fertigprodukte geliefert wird.

Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) basieren auf einem Liefervertrag zwischen der HKM und den Gesellschaftern Thyssen Krupp Steel Europe AG (TKS), Vallourec & Mannesmann Tubes S.A.S. (V&M) und Mannesmannröhren-Werke GmbH (MRW).

HKM hat auf der vertraglichen Grundlage seine Gesellschafter termin- und qualitätsgerecht mit Vormaterial zu versorgen.

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur Stellen erlaubt, die dies aufgrund ihrer Funktion und zur Aufgabenerfüllung benötigen.

Soweit personenbezogene Daten in DV-Systemen gespeichert werden, ist der Zugang und Zugriff durch ein entsprechendes Benutzerkonzept und systemseitige Sperren geregelt.

Die Übermittlung personenbezogener Daten an externe Stellen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen oder vergleichbaren Vorschriften.

5.

Betroffene Personengruppen und Daten oder Datenkategorien
Personenbezogene Daten werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der gemäß zu § 4e Nr. 4 BDSG (Zweckbestimmung) genannten Ziele erforderlich sind:
  1. Daten von Mitarbeitern und Bewerbern:
    Vertragsdaten (Mitarbeiterstammdaten, bei Minderjährigen auch Namen und Anschrift der Erziehungsberechtigten), Abrechnungsdaten für Zwecke der Personalverwaltung einschl. Sozialversicherungsdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Adressdaten, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefon/Fax-Nr.).

  2. Kunden, Lieferanten und deren Mitarbeiter soweit diese für HKM tätig werden:
    Vertragsdaten, Kommunikationsdaten, Ansprechpartner, Abrechnungsdaten.

  3. Interessenten und andere Geschäftspartner:
    Kommunikationsdaten, Ansprechpartner, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten Interessenten und anderen Geschäftspartnern.

6.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können.
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten, z. B. Sozial­versicherungsträger, Finanzbehörden, Krankenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind: (Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Vertrieb, Telekommunikation und Informationstechnik)

Geschäftspartner (z.B. Auftragsdaten, Zeitdaten von Fremdfirmenmitarbeitern aus dem Torkontrollsystem soweit die Betroffenen einer Übermittlung zugestimmt haben).

Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Verarbeitung und Speicherung der Daten

Ein Datentransfer in Drittstaaten findet nicht statt.

7.

Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Einhaltung vom Gesetzgeber festgelegten vielfältigen Aufbewahrungspflichten und -fristen wird durch verschiedene Systeme und interne Vorschriften sichergestellt. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht aus anderen Gründen erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.

8.

Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Duisburg, 01.07.2008

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